Der Jahreswechsel naht und Sie müssen noch größere Rechnungen an Ihren Handwerker bezahlen? Dann sollten Sie nicht voreilig alles auf einmal bezahlen. Denn Handwerkerleistungen sind steuerlich begünstigt, begrenzt auf Höchstbeträge, die man spielend leicht ausnutzen kann. Hierüber informieren wir Sie in diesem ersten Teil „steuerliche Tipps zum Jahreswechsel“.

Autor: Finn Popien (Steuerberater)

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