Finanz- und Lohnbuchhaltung
Mit unserem Know-how und einem starken Team sichern wir Ihnen eine schnelle, zeitnahe und qualitativ hochwertige Abwicklung der monatlichen Finanz- und Lohnbuchhaltung zu.
Zur laufenden Finanzbuchführung bieten wir Ihnen insbesondere folgende Tätigkeiten an:
- Einrichten und Erstellen der Finanzbuchführung
- Kontieren und Buchen der Belege
- Erstellen einer monatlichen oder vierteljährlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Führung und Auswertung der offenen Postenbuchführung
- Erstellung der Kostenstellenrechnung und Auswertung von Betriebsabrechnungsbogen
- Archivierung der Buchführung während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
Für Ärzte, Vereine, Hotel, Tankstellen und den KFZ-Handel haben wir branchenspezifische Lösungen.
Im Bereich der Lohnbuchführung sind wir Ihr starker Partner, denn wir kümmern uns um:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen zur Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung
- Berechnungen bei Kurzarbeiter-, Schlechtwettergeld oder Mutterschaftsgeld
- Anträge auf Erstattung Lohnfortzahlung
Steuererklärung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Beratung. Im persönlichen Gespräch loten wir alle sinnvollen Möglichkeiten aus. Dies ist durch keine Software zu ersetzen.
Wie bieten Ihnen mehr, denn bei uns steht die fachgerechte Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit Gestaltungs- und Sparmöglichkeiten im Vordergrund.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss – das Steuerungsinstrument für Ihren Unternehmenserfolg.
Sie erhalten auf Grundlage Ihres Jahresabschlusses von uns Gestaltungsalternativen, damit Sie Ihre Entscheidungen noch zielgerichteter treffen.
Wir erstellen für Sie:
- Bilanzen nach HGB und Steuerbilanzen
- ausführliche Bilanzberichte
- Übermittlungen für den elektronischen Bundesanzeiger
Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen – ein Alptraum wird wahr. Aber nicht mit uns!
Wir unterstützen Sie bei den Betriebsprüfungen durch Finanzämter, Sozialversicherungsträgern und anderer Behörden
- als Ansprechpartner während der laufenden Betriebsprüfung
- durch Teilnahme an der Schlussbesprechung
- durch Prüfung der Betriebsprüfungsberichte und Auswertung der Ergebnisse
- durch Prüfung von geänderten Steuerbescheiden
Rechtsbehelfsverfahren
Die Presse berichtet immer wieder darüber, dass eine Vielzahl von Steuerbescheiden fehlerhaft ist.
Ist Ihr Steuerbescheid richtig?
Sind Sie nicht einverstanden, mit der Entscheidung des Finanzamtes?
Nur Mut! Wir lassen Sie damit nicht alleine.
Wir unterstützen Sie bei:
- Führung von Einspruchsverfahren
- Stellung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung
- Führung von Klageverfahren vor den Finanzgerichten
- Vertretung im Steuerstrafrecht
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an 03841 25 58 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail info@popien.de.