
Bei Beteiligungen an Personengesellschaften, wie einer GmbH & Co. KG, sind nicht nur die Ausgaben der Gesellschaft selbst von Bedeutung, sondern auch sogenannte Sonderbetriebsausgaben. Diese betreffen ausschließlich einzelne Gesellschafter und können steuermindernd berücksichtigt werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen.
Zu den typischen Sonderbetriebsausgaben zählen unter anderem:
- Zinsen aus (privaten) Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung oder von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen
- Kosten für überlassenes Sonderbetriebsvermögen, z. B. Grundstücke, Gebäude oder Anderes, das der Gesellschafter der Gesellschaft zur Nutzung bereitstellt (z. B. Abschreibungen, Instandhaltung)
- Fahrtkosten, können in der Regel mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden, z.B. Fahrten zu Versammlungen, der Baustelle, Beratungsstellen etc.
- Rechts- und Beratungskosten, soweit sie die Beteiligung oder das Sonderbetriebsvermögen betreffen
Diese Aufwendungen mindern den individuell zu versteuernden Gewinnanteil des Gesellschafters und müssen steuerlich korrekt erfasst und dokumentiert werden. Eine sorgfältige Gestaltung kann hier zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen. Die Kosten müssen auf Ebene der Gesellschaft erklärt werden, nicht erst in der eigenen Steuererklärung.
Sollten Ihnen entsprechende Aufwendungen entstanden sein, bitten wir uns Mitteilung, sowie Übersendung der entsprechenden Nachweise. Eine Mustervorlage für die Aufwendungen, sowie eine Liste für die Fahrten können Sie hier herunterladen:
Liste Sonderbetriebsausgaben für Gesellschafter (docx, 32 KB)Gerne prüfen wir im Rahmen unserer steuerlichen Beratung, ob und in welchem Umfang bei Ihrer Beteiligung Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden können.