Wenn Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die sog. Sachbezugskarten bisher sozialversicherungs- und steuerfrei mit Guthaben aufgeladen haben, dann sollten Sie dieses Video schauen. Hier informieren wir Sie über die Änderungen, die ab dem Jahr 2022 auf diese Sachbezüge anzuwenden sind. Mit der Umstellung der Karten bleiben diese regelmäßig sozialversicherungs- und steuerfrei.
Autor: Finn Popien (Steuerberater)
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