Neue Grundsteuer 2022 – Wir beantworten Ihre Fragen zur Grundsteuerreform

Die Feststellung der neuen Grundsteuer hat am 1. Januar 2022 begonnen und betrifft alle Grundbesitzer und Eigentümer von Häusern und Wohnungen. Wir beantworten hier Ihre Fragen zur Grundsteuerreform 2022 und übernehmen gerne die Erstellung der Erklärung für Sie.

Einleitungsvideo zum Thema Grundsteuer.

Informationen und häufige Fragen

Ich habe keinen Grundbesitz, muss ich etwas beachten?

Nein, wenn Sie keinen Grundbesitz haben, müssen Sie auch keine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Wir haben Sie angeschrieben, da wir keine Kenntnis über sämtliche Grundstücke unserer Mandanten haben. Von der Grundsteuer werden ja neben betrieblichen Grundstücken und Vermietungsgrundstücken auch eigene nicht zur Erzielung von Einkünften genutzte Grundstücke erfasst. 

Benötigte Informationen

Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche und Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Unterlagen vorab per E-Mail zukommen – gerne auch als Scan oder alternativ werden Sie die Dokumente auch in dem Mandantenportal ab Januar zur Verfügung stellen können. Dazu gibt es dann weitere Informationen.

Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an.

 

Grundstücksarten

Einfamilienhaus

Eine Wohnung und kein Wohneigentum
Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Zweifamilienhaus

Zwei Wohnungen und kein Wohnungseigentum sind.
Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Mietwohngrundstücke

Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.

Wohnungseigentum

Das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Teileigentum

Das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Geschäftsgrundstücke

Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.
Gemischt genutzte Grundstücke = Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.

Sonstige bebaute Grundstücke

Solche Grundstücke, die nicht unter die Absätze 2 bis 8 fallen.

Eine Wohnung

In der Regel die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Daneben ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche soll mindestens 20 Quadratmeter betragen.

Wird die Grundsteuer teurer?

Wie teuer die Grundsteuer ab 2025 wird, kann noch nicht seriös beantwortet werden. Grundsätzlich soll die Grundsteuer aufkommensneutral reformiert werden. Es kann aber dazu führen, dass einige mehr zahlen, andere dagegen weniger. Dies hängt hauptsächlich davon ab, in welcher Höhe die Hebesätze der einzelnen Gemeinden festgesetzt werden. Die Hebesätze sollen zwischen 2023 und 2024 von den Gemeinden festgelegt werden.

Ich bin bereits Mandant und Sie haben bereits einige Daten zu den Immobilien von mir; muss ich diese nochmal einreichen?

Sobald Sie uns mitgeteilt haben, dass wir die Erklärungen für Sie erstellen dürfen, werden wir die uns vorliegenden Daten zusammentragen (z.B. aus der Anlage V) und die Erklärung soweit vorbereiten. Sollten weitere Daten benötigt werden, senden wir Ihnen einen Link zu dem Mandantenportal. Dort können die fehlenden Unterlagen einfach und flexibel nachgereicht werden.

Sind Sanierungen für die Ermittlung der Steuer wichtig?

Bitte geben Sie Sanierungen an, wenn Sie Kernsanierungen darstellen. Die Immobilie nach der Sanierung quasi ein neues Wirtschaftsgut darstellt. Normale Instandhaltungen und Modernisierungen sind nicht relevant für die Steuer.

Was kostet die Erstellung der Erklärung beim Steuerberater?

Die Kosten werden je nach Immobilienart und Komplexität unterschieden:

  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke

 werden pauschal abgerechnet. Mehraufwand wie z.B. das Anfordern eines Grundbuchauszugs wird gesondert abgerechnet.

Digital: Die Pauschale beträgt 250€ zzgl. USt je Immobilie, wenn die digitale Plattform zum Austausch der Informationen genutzt wird.

Analog: Bei analoger Einreichung und Zusammenarbeit wird eine höhere Pauschale notwendig. Diese beträgt 350€ zzgl. USt je Immobilie.

 

Meldungen nach dem 30.06.2022 werden zusätzlich mit 50€ zzgl. USt je Immobilie berechnet.

 

  • Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke

werden aufgrund der Komplexität nach Stunden abgerechnet. Eine Stunde wird mit 120€ zzgl. USt berechnet.

Warum wird ein preislicher Unterschied zwischen digitalem Austausch und analogem Austausch gemacht?

Die Grundsteuererklärung wird elektronisch übermittelt. Die Bearbeitung ist mittlerweile auf die digitale Zusammenarbeit ausgelegt und optimiert, sodass die analoge Bearbeitung wesentlich mehr Zeit und Aufwand kostet. Dies beginnt bei der Erfassung der eingegangenen Unterlagen, Scannen der Belege und Zuordnung zu den Objekten, Aufbewahrung der Unterlagen sowie das Zurücksenden. Viele Fragestellungen können bei der digitalen Lösung im Vorfeld bereits von Ihnen erklärt werden, ohne dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt durch persönliche Anfahrten, Postwege o.ä.

Wir empfehlen Ihnen sich ggf. Unterstützung zu holen, um die digitale Plattform zu nutzen. Sie bietet Ihnen einen enormen Vorteil, da Sie jederzeit die Unterlagen zusammensuchen und hochladen können. Kein Porto, keine Anfahrt, volle Flexibilität.

Im Zeitraum Juli-Oktober treten mehrere Herausforderungen geballt auf. Es sind Sommerferien und unsere Mitarbeiter haben sich die Auszeit mit der Familie mehr als verdient. Gleichzeitig müssen neben den täglichen Aufgaben wie Finanz- und Lohnbuchführungen die Corona-Hilfe Schlussrechnungen erstellt werden. Da kommt die Erstellung der Grundsteuererklärung zusätzlich als Aufgabe hinzu. Die Erklärungen möchten wir trotz der Umstände in gewohnter Qualität für Sie erstellen. Dies können wir durch die digitale Zusammenarbeit gewährleisten.

Kann ich die Erklärung auch alleine machen?

Sie können die Erklärung auch selbstständig fertigen und dem Finanzamt übermitteln. Dazu wird nach dem derzeitigen Stand eine Elster-Registrierung notwendig sein.

Downloads

Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.